Tierärztlicher Behandlungsvertrag

  1. Sie beauftragen uns mit der Untersuchung, Behandlung und/oder ggfs. der Operation des Tieres (die „Behandlung “).
  2. Sie versichern, dass Sie Halter*In des o.g. Tieres und/oder – z.B. im Auftrag der Tierhalterinnen und Tierhalter – berechtigt sind, diesen Vertrag über eine Behandlung mit uns einzugehen, d.h. Sie erklären, dass der/die Tierhalter*In mit der Behandlung einverstanden ist.
  3. Unabhängig davon versichern Sie, dass Sie uns persönlich die dabei nach der Gebührenordnung für Tierärzte („GOT“) anfallenden Gebühren und Kosten gegen Erhalt einer entsprechenden Rechnung bezahlen werden. Bei Vorstellung des Tieres im Notdienst fällt ein Zuschlag nach der GOT an. Eine solche Bezahlung kann nur in bar oder per EC-/Kreditkarte erfolgen, sofern dies nicht in Ausnahmefällen in Form einer individuellen Ergänzung dieses Vertrages über eine externe Abrechnungsstelle erfolgt. Die Bezahlung hat im Anschluss an die Behandlung oder bei Operationen bei Abholung des Tieres zu erfolgen.
  4. Soweit es für eine tierärztliche Diagnose erforderlich ist, ermächtigen und bevollmächtigen Sie uns, Leistungen Dritter (wie Labor- oder Spezialuntersuchungen) in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung in Anspruch zu nehmen und für Sie auszulegen.
  5. Auf Nachfrage erteilen wir Ihnen vor der Behandlung eine Gebühren- und Kostenschätzung.

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